Vorsorge

- rechtzeitig an später denken -


Unser Angebot

 

Wir beraten Sie zu allen wichtigen Fragen rund um Ihre persönliche Vorsorge. Dazu gehören insbesondere Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung.

 

 

Unser Ziel: Sie behalten die Kontrolle über wichtige Entscheidungen – auch dann, wenn Sie selbst einmal nicht mehr handeln können. Gemeinsam finden wir individuelle Lösungen, die zu Ihrer Lebenssituation passen.

 

Vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin in unserem Büro in Miesbach. 


Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht legen Sie verbindlich fest, wer Sie in wichtigen Angelegenheiten vertreten darf – zum Beispiel bei Bankgeschäften, Behördenangelegenheiten oder gesundheitlichen Fragen.

 

So behalten Sie die Kontrolle darüber, wer Entscheidungen für Sie trifft, und verhindern, dass ein Gericht eine fremde Person als Betreuer einsetzt.

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung halten Sie schriftlich fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können.

 

Damit schaffen Sie Klarheit für Ärzt*innen und Angehörige und sorgen dafür, dass Ihr Wille auch in schwierigen Situationen respektiert wird.

Betreuungsverfügung

Falls ein Gericht doch eine rechtliche Betreuung anordnen muss, können Sie mit einer Betreuungsverfügung im Vorfeld bestimmen, wer diese Aufgabe übernehmen soll.

 

Ebenso können Sie festlegen, wer auf keinen Fall als Betreuer infrage kommt. Ihre Wünsche und Vorstellungen werden dadurch zur Grundlage der gerichtlichen Entscheidung.


Kontakt

Betreuung Oberland e. V. 

 

Marktwinkl 6 [Büro]

Marktplatz 15 [Post]

83714 Miesbach

 

Vorstand: Sebastian Schmidl-Wolf                                                       

 

 

 

 

 

[email protected]        

T: +49 8025 281627

F: +49 322 269 084 54

 

instagram: betreuungoberland           

 

 

 

 

Spendenkonto: 

 

Betreuung Oberland e.V.

Sparkasse Miesbach-Tegernsee

IBAN: DE26 7115 2570 0012 6180 54

BIC: BYLADEM1MIB

Verwendungszweck: Betreuungsverein